Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Appartement, Ferienhäuser, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahmedes Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume,Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeitenund Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungenist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichenZustimmung des Hotels.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auffrühere Bereitstellung.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotelaufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitendeNutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises ( Listenpreis ) in Rechungstellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurchnicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oderein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.4. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständenzu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einerschriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird einKorkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zurDeckung der Gemeinkosten berechnet.5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligenÖffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang derjeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeitenzu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondereaufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eineNutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Für dieNutzung der Saunabereiche gelten im Übrigen die Allgemeinen NutzungsbedingungenDer Saunabereiche, für die Nutzung der Hotelparkplätze die gesonderten Einstellbedingungen.
III. Preise, Zahlung1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowieweitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbartenPreise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassteLeistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für Dienstleistungen nach24:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogeneNachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein,soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitetder Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate underhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preisoder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preisangemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt ausschliesslich in  Euro.
4. Rechnungen des Hotels sind bei Abreise bzw. bei Veranstaltungsende. Wird eine Rechnung auf Ziel eingeräumt ist diese binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 30 Zimmernächten-10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich-50% Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich-30% Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe,
Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten, Speisenumsatz, pauschalierter Getränke & Speisenumsatz und Tagungspauschalen ) bei Aufträgen ab €5.000,00 Auftragsvolumen
-10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich-50% Deposit 90 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, zuzüglich-30% Deposit 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung,Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
IV. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/
oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
- ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadens-
ersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.
 
V. Stornierung durch den Kunden


1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
a) Bei einer Stornierung hat der Kunde 80% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer
und gebuchter Nacht zu zahlen.
b) Bei Gruppenbuchungen ab 20 Zimmernächten können
- bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 90% der gebuchten Zimmernächte
kostenfrei reduziert werden
- bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
- bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden
- bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden und
- bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 5% der gebuchten bzw.
verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
3. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf
Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast,
steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.
4. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
- Bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 120 Kalendertage,
vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter bis zu einem Raummietvolumen
von € 2.000 kostenfrei zurücktreten. Ab einem Raummietvolumen von €
2.000 ist das Hotel berechtigt, 10% des vereinbarten Mietpreises in Rechnung zu
stellen.
- Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag, respektive bei Anmietung
des Festsaals dem 120. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin
zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung
zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, jedenfalls
aber 10 % des vereinbarten Mietpreises.
- Tritt der Veranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor
dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten
Mietpreis zuzüglich 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.
- Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor
dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten
Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen,
bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis
Bankett x Personenzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das
Preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten veranschlagt, so gelten die
für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise.
- Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt,
bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 120 Kalendertage,
vor dem Veranstaltungstermin 10%, bei einem Rücktritt zwischen dem 60.
Kalendertag, respektive bei Annmietung des Festsaals dem 120. Kalendertag, und
dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt
85% der vereinbarten Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmer in Rechnung
zu stellen. Ist eine Veranstaltung für weniger als 25 Personen gebucht, ist die
Stornierung bis zu 60 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.
5. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung
des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
6. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines
höheren Schadens vorbehalten.
 
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit


1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage
vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels
erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten
Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf
Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung
zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten
Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten
Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche
Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen,
wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten
durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt
werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität
und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung
gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume
unverzüglich in Kenntnis setzen.
 
VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse


1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische
oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt
es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für
die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen,
dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel
unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter
Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das
Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen
oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in
den Verantwortungsbereich des Hotels fallen.
4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine
Anschlussgebühr zu verlangen.
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete
Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu
berechnen.
 
 
VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände


1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
zu entsprechen. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises
verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung
von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände
stellt das Hotel gegen Berechnung zur Verfügung.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des
Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der
Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung
auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens
vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt
ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für
Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht
worden sind.
 
IX. Haftung des Hotels


1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausge
schlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene
grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder
der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach
den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des
Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände
€ 800,00 beschränkt.
3. Das Hotel haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem
Stellplatz in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten
oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen
Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten
sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem
Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bleibt hiervon unberührt.
 
X. Haftung des Kunden


1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst,
seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher,
Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle
ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine
entsprechende Versicherung zu verlangen.
 
XI. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel,
müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
1
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung
der Sauna im Jagdschloss Waldsee gültig ab 1. Januar 2009
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Sauna im Jagdschloss Waldsee
 
I. Eintrittspreise
 
Die Eintritts und Nutzungspreise richten sich nach den aktuell gültigen Preisliste, welche im Hotel ausgehangen bzw, im Hausprospekt beiliegt.


Sollte die Nutzung im Zusammenhang einer Zimmervermietung inbegriffen sein, so gelten trotzdem die nachfolgenden Bedingungen.
Bei Entgegennahme des Handtuchs ist ein Pfand
in Höhe von 5,00 Euro
an der Rezeption des Hauses
zu hinterlegen. Bei Verlust oder starker Beschädigung
des Handtuches, wird das Pfand einbehalten.
7. Ersatz für verlorene Sauna- und Wertfachschlüssel 20,00 Euro
8. Für beschädigte Schlösser werden
die tatsächlichen Kosten für die
Wiederinstandsetzung erhoben
9. Saunabesucher die ohne gültige
Zugangsberechtigung angetroffen werden,
bezahlen ein erhöhtes Eintrittsgeld von 25,00 Euro
Das erhöhte Eintrittsgeld ist sofort zu entrichten.
Muss das erhöhte Eintrittsgeld eingetrieben werden,
wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Das Jagdschloss Waldsee behält sich gleichzeitig vor, Anzeige zu erstatten."
In den Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten.
 
Eine Rückvergütung bzw. einen Abschlag auf den Eintrittspreis oder Zimmerpreis für die
Nichtbenutzung des Bades erfolgt nicht.
3
II. Allgemeines
Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen
und Anordnungen des Sauna- und Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten. Die
Durchführung des Saunabades als Gemeinschaftsbad verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. Im Übrigen ist insbesondere
Folgendes zu beachten:
III. Saunabenutzung
1. Als Gemeinschaftsbad gilt uneingeschränktes Zusammenbaden beider Geschlechter
ggf. auch mit Kindern.
2. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
3. Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher
Benutzung, schuldhaftem Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust
entliehener Sachen haftet der Badegast für den Schaden.
4. Findet ein Saunagast die Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so wird er
gebeten, dies sofort dem Saunapersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden
können nicht berücksichtigt werden.
5. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung
vorzunehmen.
6. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der
Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
7. Nicht gestattet sind u. a.:
a) Lärmen, Singen, Pfeifen, der Betrieb von Rundfunkgeräten usw.,
b) Rauchen in sämtlichen Räumen, mit Ausnahme im Freibereich,
c) die Benutzung von Behältern und Gegenständen aus Glas im Umkleide-,
Sanitär-, Sauna- und Badebereich,
d) das Mitbringen von Tieren,
e) das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen,
f) das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen,
g) das Tönen und Färben der Haare.
8. Das Essen und Trinken ist nicht gestattet. Speisen
und alkoholhaltige Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.
9. Fundgegenstände sind beim Hotelpersonal abzugeben.
Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
10. Bei Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen
ist deren Leiter/in für die Einhaltung der Saunaordnung verantwortlich.
11. Bewegungsspiele und Sport sind in der Sauna-Anlage untersagt.
4
12. Umkleidekabinen, Kleiderschränke und Wertfächer dürfen über Nacht nicht
verschlossen bleiben und werden spätestens nach Ende der Öffnungszeiten
vom Saunabetriebspersonal geöffnet.
13. Das Fotografieren und Filmen innerhalb des gesamten Saunabereiches
einschl. des Sauanfreigeländes ist nur mit Genehmigung der Geschäfts- bzw.
Bäderleitung erlaubt. Unter dieses Verbot fallen auch die Digitalfotohandys.
Zuwiderhandlungen werden/können mit einem Hausverbot geahndet bzw. zur
Strafanzeige durch die genötigte Person gebracht/werden.
IV. Verhalten beim Saunabad
1. Die Benutzung des Sauna-Raumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch
gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden.
Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen.
Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Sauna-Raum oder
auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte
Luftverschlechterung untersagt.
2. Bei Benutzung des Sauna-Raumes hat der Saunagast zu beachten, dass die
hohen Temperaturen, 40° C am Fußboden bis 100° C an der Decke, für diesen
Raum geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren
an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Sauna-
Raumes.
3. Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein
vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das Gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen.
Geländer innerhalb des Sauna-Raumes gehören nicht zu der
üblichen Ausstattung.
4. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik oder ähnlichem sowie Zeitungen
oder Druckschriften dürfen nicht in Wasser- und Sauna-Räume mitgenommen
werden.
5. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste sollte jeder Saunabenutzer im Sauna-Raum ruhig auf seinem Platz
verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen
wird empfohlen.
6. Die Rücksicht auf andere Saunagäste, die in der Sauna Entspannung suchen,
verlangt ruhiges Verhalten.
7. Wasseraufgüsse auf den Ofen müssen mit der gegeben Sorgfalt durchgeführt werden.
8. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere
das eigenmächtige Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer
Öle auf den Ofen, ist streng verboten.
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9. Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum richtet sich nach dem eigenen Behagen.
Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen.
10. Badeschuhe werden aus Sicherheits- und Hygienegründen vor dem Schwitzraum
abgestellt.
11. Schaben, Kratzen, Bürsten, Rasieren etc. im Sauna-Raum können nicht gestattet
werden.
12. Die Anwendung eines unter Schwall auf den Körper auftretenden
Kaltgusses (sogenannter Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an
anderen Saunagästen durchgeführt werden.


13. Die Benutzung der Ruheliegen darf aus hygienischen Gründen nur mit einer
ausreichend großen Unterlage (Liegehandtuch, Bademantel etc.) erfolgen. Eine
Dauerbelegung der Ruheliegen durch Handtücher o.ä. ist nicht gestattet.
14. Die Benutzung der Wärmebank dient nur der Erwärmung des Körpers und
der Kreislaufwirksamkeit  und geschieht auf eigene Gefahr.
V. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten und der Einlass-Schluss werden ortsüblich bekannt gegeben;
im Übrigen hängen diese an der Rezeption aus.
2. Die Sauna-Anlage ist rechtzeitig vor dem Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.
Die Zeiten sind den Aushängen am Eingang zu entnehmen.
3. Die Benutzung der Sauna-Anlage kann aus betrieblichen
oder sportlichen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Im
Falle von Einschränkungen hat der Saunagast keinen Anspruch auf die Rückerstattung
bzw. auf einen Abschlag des Eintrittgeldes und Zimmerpreis
4. Die Benutzung der Sauna ist Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen
Wunden oder anstoßerregenden Krankheiten sowie Personen, die unter
Einfluss berauschender Mittel stehen nicht gestattet.
5. Die Benutzung des Saunabades erfolgt - auch wenn sämtliche Baderegeln
beachtet werden - stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist über die Zuträglichkeit
vorher der Arzt zu befragen. Das Sauna- bzw. Schwimmbadpersonal
kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabades nicht fällen.
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6. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten
ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson
gestattet.
 
VI. Haftung
1. Die Saunagäste benutzen die Sauna-Anlage auf eigene Gefahr, unbeschadet
der Verpflichtung der Betreiberin, die Sauna und ihre Einrichtungen in einem
verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Im Falle von höherer Gewalt und Zufall
sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt
werden, haftet die Betreiberin nicht.
2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen, der in die
Sauna-Anlage mitgebrachten Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet.
Dies gilt auch für Gegenstände und Wertsachen, die in Schließfächer abgelegt
sind.
3. Erlittene Verletzungen sind dem Saunapersonal unverzüglich mitzuteilen.
4. Jedes Hantieren an Einrichtungen, die nicht für die unmittelbare Benutzung
durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung
kann zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen und eine Anzeige
wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen.
5. Eine Haftung für Schäden durch falsches Verhalten beim Saunabaden kann
auf keinen Fall übernommen werden.
6. Die Betreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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VII. Aufsicht und Hausrecht
1. Das verantwortliche Hotelpersonal übt das Hausrecht
innerhalb des Hote- und Saunageländes aus. Es ist befugt, Personen
die
a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) andere Saunagäste belästigen,
c) gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verstoßen,
d) den Anordnungen des Sauna  nicht Folge
leisten,
aus der Sauna zu verweisen. Wer trotz Aufforderung die Anlage nicht
verlässt, wird wegen Hausfriedensbruch belangt.
2. Im Falle der Verweisung
aus der Sauna  wird der Eintrittsgeld bzw. Zimmerpreis nicht erstattet.
Bei Erteilung eines schriftlichen Hausverbotes wird zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben.
3. Bei Benutzung der Sauna unterliegt der Saunagast den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für des Hotels Jagdschloss Waldsee und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Sauna des Hotels Jagdschloss Waldsee
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.